Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge für Fälle,
in denen ein Hyperlink verwendet werden kann.
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der
Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Die Familienhotel Grundlhof GmbH & Co KG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die Familienhotel Grundlhof GmbH & Co KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen im Fall seiner Insolvenz.
Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen (Bergführergebühr, Greenfee, Skipässe, Skiverleih)
für Ihre Reise über die Familienhotel Grundlhof GmbH & Co KG im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Familienhotel Grundlhof GmbH & Co KG nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der einzelnen
Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer (Bergführerbüro, Skischule, Skiverleih, Golflclub).
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 erhalten Sie hier: